Resolution des EU-Parlamentes gibt Empfehlungen an die Europäische Kommission
Verbindlicher Rechtsrahmen als Wettbewerbsvorteil
Sieht man einmal vom Gesetzentwurf der Bundesregierung zum autonomen Fahren ab, der Ende Januar verabschiedet wurde, so ist in Sachen Robotikrecht national wie international bisher reichlich wenig geschehen. Dabei ist die Thematik mehr als dringend, denn nicht nur in der industriellen Produktion, sondern auch im Consumer-, Medizin- oder Pflegebereich sind die Kollegen Roboter und die künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch.
Daher hat sich nun der Rechtsausschuss des EU-Parlamentes der Angelegenheit angenommen und fordert die Europäische Kommission auf, ein entsprechendes Regelwerk zu schaffen. Mit den in dieser Resolution enthaltenen Empfehlungen, die Mitte Februar von einer breiten Mehrheit des Europäischen Parlamentes verabschiedet wurde, ist die EU weltweit Vorreiter. „Die Ausarbeitung von Normen und Standards ist von strategischer Relevanz, da sie eines Tages zu amerikanischen Normen, zu internationalen Normen werden können. Wenn es europäische Normen gibt, dann ist die europäische Industrie klar im Vorteil. Der Zeitpunkt ist gut, weil die Mitgliedstaaten noch keine Rechtsvorschriften haben. So können wir einen Rahmen bieten, der den Mitgliedsstaaten als Vorbild für den Erlass von Vorschriften dient, die in der gesamten EU gelten.“, bemerkt Mady Delveaux, Abgeordnete der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im EU-Parlament und Mitglied des Rechtsausschusses, die maßgeblich an dem Bericht beteiligt war, der nun der EU-Kommission vorgelegt wird.
Haftungsfragen
Konkret geht es um Fragen wie: Wer haftet, wenn ein kollaborativer Roboter, der einem Menschen in einem Industriebetrieb bei einer schweren Tätigkeit zur Hand geht, diesen verletzt? Wer kommt dafür auf, wenn ein Medizinroboter bei einem chirurgischen Eingriff einen folgenschweren Fehler macht? Wer bezahlt, wenn ein selbstfahrendes Auto einen Unfall verursacht? Muss der Hersteller in die Pflicht genommen werden, der Programmierer oder gar der Nutzer? „Wir verfügen über zwei Optionen. Nach einem strikten Haftungskonzept sollte der Hersteller haftbar sein, denn er ist am besten in der Lage, mögliche Risiken zu begrenzen. Er kann dann den Lieferanten oder Subunternehmer belangen. Die andere Option ist ein Ansatz, der auf einer Risikobewertung beruht: Es müssten im Vorfeld Tests durchgeführt werden, um die möglichen Risiken zu bewerten und im Falle etwaiger Schäden müssten dann die verschiedenen Akteure zusammen die Entschädigung leisten. Wir schlagen zudem die Einführung einer Pflichtversicherung vor, zumindest für große Roboter.“, so die EU-Parlamentarierin. Richtig kompliziert wird die Sachlage bei sogenannten selbstlernenden Robotern. Hierzu Delveaux: „Wenn selbstlernende Roboter aufkommen, wird es nötig sein, verschiedene Lösungsansätze parat zu haben. Wir ersuchen die Kommission, die verschiedenen Optionen zu untersuchen. Eine Option könnte sein, Robotern einen Status als elektronische Persönlichkeit zuzuweisen, zumindest dann, wenn es um den Schadenersatz geht.“