Keine Steuererklärung für Roboter

Wie (un-)sinnig ist die Einführung einer Robotersteuer?

Keine Steuererklärung für Roboter

Was seltsam klingt, könnte nach Vorschlägen des Europäischen Parlaments schon bald Wirklichkeit werden: Es sollen Anforderungen an die Berichterstattung von Unternehmen eingeführt werden, damit die Beiträge von Robotern und KI zum wirtschaftlichen Ergebnis „zum Zwecke der Besteuerung und der Beiträge zur Sozialversicherung in Erwägung gezogen werden“ können. Auf gut Deutsch: eine Robotersteuer.
Der Vorstoß basiert auf der Annahme, dass die Roboter so viel menschliche Arbeit ersetzen, dass man in der Zukunft eine alternative Steuereinnahmequelle erschließen muss. Ein Faktencheck zeigt jedoch, dass die Länder mit dem höchsten Robotereinsatz auch sehr hohe Beschäftigungsniveaus und Steuereinnahmen haben. In Deutschland steigt beides. Hinzu kommt, dass der neue Ansatz der Mensch-Roboter-Kollaboration gar nicht darauf ausgelegt ist, Menschen zu ersetzen, sondern diese zu unterstützen. Wird hier ein Problem gelöst, das es gar nicht gibt? Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Robotik in der EU hätte sicherlich Vorteile, da er Rechtssicherheit schafft. Vor diesem Hintergrund ist die Initiative des Europäischen Parlaments ausdrücklich zu begrüßen. Die im Raum stehenden Vorschläge schießen allerdings weit über das Ziel hinaus und wären starke Wettbewerbshemmnisse. Steuern und Abgaben sollten dort erhoben werden, wo schon etwas erwirtschaftet wurde, nicht schon da, wo erst etwas erwirtschaftet werden muss. Das sieht der DGB ähnlich. In seiner Stellungnahme ‚Klartext‘ schreibt er: „Wie alle anderen Gewinne auch, so sollten Produktivitätsgewinne daher nicht dort besteuert werden, wo ihre Entstehung zu vermuten ist, sondern dort, wo sie als Unternehmensgewinne, Kapitaleinkünfte und Vermögen in Euro und Cent tatsächlich zu Buche schlagen.“ Der Bericht des Parlaments hat sich umfassend mit der technischen Entwicklung – den Fortschritten in der Künstlichen Intelligenz und der Autonomie – auseinandergesetzt. Eine Diskussion der möglichen Auswirkungen ist sinnvoll und geboten. Die Einführung des Status einer ´elektronischen Person´ (neben der natürlichen und der juristischen), eines Registers für fortschrittliche Roboter oder eines Entschädigungsfonds für von Robotern verursachte, nicht versicherte Schäden, erscheinen reichlich überzogen und bürokratisch. Die Frage des Datenschutzes bei Robotern, die immer mehr Daten über ihre Sensoren erheben, erscheint hingegen realistischer. Das Europäische Parlament weist ganz ganz richtig darauf hin: Beim selbstfahrenden Auto besteht sicherlich akuter Regulierungsbedarf. Da verlassen wir aber eindeutig den Bereich der Robotik und die Robotikbranche kann nicht für die Automobilhersteller und Verkehrsministerien sprechen. Das zeigt, wie wichtig es in der Diskussion über ein Roboterrecht ist, die Definition des Roboters zu beachten und nicht Autos, mit dem Internet verbundene Waschmaschinen und Bürosoftware als Roboter zu bezeichnen.

VDMA e.V.
www.vdma.org

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