Robotik, Recht und Risiko

Robotik, Recht und Risiko – Heute: Robotikrecht

Es gibt natürlich noch gar kein Robotikrecht, liebe Leser – ich wollte Sie nur in diese Kolumne locken, in der ich in den nächsten Ausgaben von ROBOTIK UND PRODUKTION von den Versuchen der Juristen erzählen möchte, sich der Robotik rechtlich zu nähern. Würde es eines fernen Tages ein Robotikrecht geben, beschränkte es sich sicher nicht simpel auf die Rechtsgrundlagen für eine sichere Funkfernbedienung ?

Prof. Dr. Klindt ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Noerr. Er ist Mitglied der AG Recht in der Plattform Industrie 4.0 und leitet dort die UAG Produkthaftung. (Bild: Noerr LLP)

Wir Juristen sind noch stark am Grübeln und oftmals etwas ratlos. Die deutsche wie die internationale Juristenszene hat die Wucht der Robotikentwicklung wohl etwas verschlafen. Ja, wir haben uns intensiv mit den Rechtsgrundlagen des IT-Rechts beschäftigt, mit Cloud-Computing, IT-Outsourcing und Datenschutzrecht. Aber die smarte Intelligenz moderner Robotikanlagen und insbesondere die Kombination aus deren Konnektivität, Mobilität und selbstlernender Programmierungsbasis? All das blieb im Seitenaus der Wahrnehmung und wir müssen jetzt in Siebenmeilenstiefeln Boden gut machen.

Ich hoffe indes, Ihnen als Leser die Bedeutung dieser juristischen Diskussionen vertraut machen zu können. Denn stellen Sie sich einmal ein auf Robotik basierendes Geschäftsmodell vor, das in Wirklichkeit gegen juristische Vorschriften verstößt! Was wollen Sie damit? Wer soll hier investieren? Eine entgegenstehende Rechtslage kann man natürlich als innovationsfeindlich bedauern, aber jedenfalls nicht unmittelbar ändern. Und solange lauert die Gefahr, dass ein solches Geschäftsmodell ziemlich wertlos ist. Stellen Sie sich vor, Sie versuchen robotikbasierte Geschäftsmodelle Ihrer Bank im Rahmen einer Kreditverhandlung schmackhaft zu machen; aber schon deren einfache Frage danach, ob die zugrundeliegenden Daten Ihnen eigentlich legal ‚gehören‘, hinterlässt Sie ratlos … Oder stellen Sie sich gar vor, robotikbasierte Produktion führt zu einem algorithmischen Schluckauf und deswegen zu einem technischen Großschaden: Hier werden auf einmal Fragen der Produkthaftung, aber auch der eigenen Versicherungsdeckung rasend wichtig.

Gerichtsurteile liegen bisher keine vor. Das kann sich aber in naher Zukunft ändern, möglicherweise gar nicht aus Ihrem Produktionsumfeld, sondern z.B. aus der medizintechnischen Robotik oder dem robotischen Einsatz im Pflege-, Reha- oder Servicebereich. Spezielle Robotikgesetze gibt es jedenfalls noch keine, sieht man von der zarten Diskussion um den mobilen Sonderfall des autonomen Fahrens ab. Dieses Segment gilt es, im Hinblick auf wegweisende Grundentscheidungen des Bundestages natürlich auch für Ihre Branche genau zu beobachten.

Beim nächsten Mal möchte ich Ihnen etwas vom Einfluss von Verträgen auf die Robotikindustrie berichten. Als Appetizer schon einmal der Hinweis: Vertrag kommt von vertragen!

Bis dahin verbleibe ich hochachtungsvoll.

Thomas Klindt

Noerr LLP
www.noerr.com

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