
Der industrielle Rüstungssektor erlebt einen ungeheuren Boom (Stichwort: Zeitenwende), der sich selbstredend in der Neuerrichtung, aber auch in der Ertüchtigung bestehender Fertigungsstätten zeigt. Darin verbirgt sich im selben Atemzug ein großer, neuer Absatzmarkt für die Robotikindustrie, die zeitgleich mit der pikanten Herausforderung konfrontiert ist, dass der einst so starke Automobilsektor in Deutschland unter Druck geraten ist. Absatzchancen entstehen und vergehen, daher hierzu kurz einige Hinweise für die Robotikindustrie: Der klassische rüstungstechnische Sektor der Vergangenheit war (außerhalb der Munitionsproduktion) nur als echte Manufaktur zu begreifen. Viele der hochspezialisierten Großgüter des Sicherheits- und Verteidigungssektors wie Schiffsbau, Panzerbau und Flugzeugbau haben mit serieller Fertigung nichts zu tun. Sie sind insofern mit der Automotive-Branche auch gar nicht vergleichbar. Für die Robotikindustrie ist allerdings vorrangig eine liniensortierte Serienfertigung der kaufmännisch reizvolle Einsatzbereich.
All dies ändert sich im Defence-Bereich gerade: Die massenhafte Herstellung leichter, bautechnisch simpler Drohnen führt weg von händischer Fabrikation hinzu serieller Bandfertigung. Diese Drohnentechnologien – zu Wasser, zu Lande und zu Luft – werden die zukünftigen Aufklärungs- wie Gefechtssituationen beherrschen. Und robotische Fertigungsstraßen sind daher die Fertigung der Zukunft.
Aber Achtung: Vertrieb und Absatz im Defence-Sektor unterliegen eigenen Gesetzmäßigkeiten. Beschaffungen unterfallen zuweilen der vergaberechtlichen Ausschreibung und dem Preisrecht. Die einzelnen Klauseln des Vertrages sind häufig durch NATO-Vertraulichkeitsklauseln ergänzt und können nicht einfach frei im Unternehmen über das Internet abgegriffen werden dürfen. Möglicherweise bedarf es für gemeinsame Projekte auch Sicherheitsüberprüfungen und Freigaben des eingesetzten Personals etc. Bei aller Attraktivität des wachsenden Rüstungssektors ist daher auch für die Robotikindustrie eine genaue Befassung mit den juristischen Besonderheiten des Kundenstamms sehr angeraten.
Bleiben Sie sicher, Ihr
Prof. Dr. Thomas Klindt















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