Heute: Robotisierung von Prozessen in Polen

Oft tauchen Probleme in Bezug auf die Urheberrechte an der Software auf. In der Industrie bietet sich die Frage an, ob eine Gerätetreibersoftware einen der Computersoftware ähnlichen Schutz genießt. Das polnische Recht gewährt Schutzrechte an Software mit einem „individuellen Charakter“, die polnische Rechtsprechung und Lehre geben hingegen keine klaren Leitlinien für die Definierung dieses Begriffs. Ein anderes Thema sind Unterschiede zwischen den Rechtsordnungen einzelner Länder. In Polen sind beispielsweise die Urhebervermögensrechte an Software übertragbar, wohingegen in Deutschland ausschließlich die Gewährung einer Lizenz zulässig ist.

Praktisch alle Branchen werden sich mit der Verwaltung von großen Datenmengen (sog. Big Data) auseinandersetzen müssen, die infolge der Anwendung der Lösungen des Internets der Dinge (IoT) entstehen werden oder bereits jetzt gewissermaßen als Nebenprodukt der Tätigkeit gesammelt werden. Die Mehrheit der Firmen hat über Jahre weder die Bedeutung noch den wirtschaftlichen Wert von Daten erkannt. Auf dem Markt ist das Beispiel aus dem Möbelsektor bekannt, wo der Händler langfristig nichtpersonalisierte Daten zu den Kundenpräferenzen erhoben hatte. Nach Jahren wurde der Produzent auf die Daten aufmerksam und ist zu dem Schluss gekommen, dass ihm diese Daten zur beachtlichen Optimierung seiner Produktion verhelfen können. Es ist ein Streit um die Frage aufgekommen, wem die Daten gehören und wer Nutzen daraus ziehen kann. Auch in diesem Bereich gibt das polnische Recht keine klaren Antworten. Es bahnt sich ein interessantes Gerichtsverfahren an, das jahrelang andauern kann und dessen Ausgang schwer voraussehbar ist. Die Streitigkeit war vermeidbar, wären einige Jahre zuvor entsprechende Vertragsklauseln abgeschlossen worden.

Viele Prozesse sind auf dem Markt im Gange und auch wir Juristen werden sicherlich mit lehrreichen Herausforderungen konfrontiert werden.

Agnieszka Besiekierska

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Noerr LLP
www.noerr.com

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