Industrielle Forschung

Definiert ist die industrielle Forschung als das planmäßige Forschen oder kritische Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Angewendet auf die Robotik könnte das bedeuten, einen neuartigen Greifmechanismus zu entwickeln, experimentelle Werkzeuge zur Bilddatenerfassung zu erproben, alternative Sensorkonzepte zur Orientierung oder Kollaboration zu erforschen, durch KI-Werkzeuge die Autonomie des Roboters zu steigern oder innovative Konzepte für Steuerung und Assistenzsysteme zu entwerfen. So wäre es z.B. denkbar, im Rahmen der industriellen Forschung eine Augmented-Reality (AR)-Schnittstelle zu konzipieren, die es dem Anwender ermöglicht, Prozessoperationen aus sicherer Entfernung mit hoher Präzision durchzuführen und dabei mit echtzeitfähigen Analysewerkzeugen Prozessparameter zu überwachen. Viele Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, die Digitalisierung und Automatisierung vorantreiben zu müssen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben jedoch nicht die Expertise und Kapazität, das eigenständig anzugehen. Das bestätigt Dr. Malte Stonis, Geschäftsführer des Instituts für Integrierte Produktion Hannover (IPH): „Wir als F&E-Dienstleister spüren den Druck bei unseren Projektpartnern und Kunden sowie den Willen, sich den Herausforderungen zu stellen. Die Forschungszulage ist ein hervorragendes Werkzeug, um sich die Unterstützung durch externe Experten auf dem Gebiet fördern zu lassen.“

Experimentelle Entwicklung

Die technologische Hürde ist bei der experimentellen Entwicklung deutlich niedriger. Wenngleich es noch keine offiziellen Statistiken des Bundesfinanzministeriums hierzu gibt, werden nach unserer Einschätzung dieser Kategorie die meisten Anträge auf Forschungszulage eingereicht. Definiert ist sie als Erwerb und Kombination vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Hier ist es also nicht zwingend notwendig, völlig neue Technologien zu entwickeln oder Verfahren anzuwenden. Es reicht bereits aus, vorhandenes Wissen neu zu kombinieren oder auf einen anderen Bereich zu übertragen. So könnte es ausreichen, eine Sprachsteuerung, wie sie in Smartphones oder intelligenten Lautsprechern genutzt wird, erstmals als Interface für einen Cobot zu nutzen. Denkbar wäre auch, eine Fertigungstechnik erstmals für die eigenen Roboter einzusetzen, die bislang nur in den Bereichen Aerospace und Automotive verwendet wurde.

Unabhängig von der Kategorie muss jedes Projekt fünf Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllen, die im Frascati-Handbuch der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert sind. Demnach muss ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt unter anderem neuartig und ungewiss sein. Ungewiss bedeutet, dass das Ergebnis der Entwicklungsarbeit bei Start des Projektes nicht sicher ist. Hier ist anzumerken, dass der Erfolg nicht ausschlaggebend ist für die Förderung durch die Forschungszulage. Auch gescheiterte Projekte werden gefördert, sofern sie alle Kriterien erfüllen.

So funktioniert die Antragstellung

Die Antragstellung besteht aus einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt ist ein Online-Antrag bei der neu geschaffenen Bescheinigungsstelle für die Forschungszulage einzureichen. Der Antrag ist stark limitiert in der Zeichenzahl. Die meisten Antworten sind auf 1.000 Zeichen begrenzt. Darin liegt eine der Herausforderungen bei der Antragstellung, wenn man keine Erfahrung mit dem Instrument der Forschungszulage hat oder schlichtweg über keine Ressource für Fördermittelanträge im Unternehmen verfügt. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage entscheidet darüber, ob es sich bei den eingereichten Projekten um Forschung & Entwicklung im Sinne der gesetzlichen Definition handelt. Eine positive Bescheinigung begründet einen Rechtsanspruch auf die Forschungszulage. Im zweiten Schritt wird die Zulage beim zuständigen Finanzamt beantragt und als Steuergutschrift verrechnet oder ausgezahlt. Das Finanzamt wird ein Projekt inhaltlich nicht in Frage stellen, sehr wohl aber die geltend gemachten Personalkosten, die Einhaltung des Projektplans und andere Formalien prüfen. Somit bestehen beim Antrag auf Forschungszulage auch gewisse Risiken, die Unternehmen mit einer gewissenhaften Dokumentation der Projekte reduzieren können.