Auch Auftragsforschung ist förderfähig
Auch Auftragsforschung kann bei der Forschungszulage geltend gemacht werden, sofern der Auftragnehmer ein Unternehmen im EU-Raum ist. Denkbar wäre z.B. das folgende fiktive Szenario: Ein Prozessschritt in der Konfektionierung führt wiederkehrend zu Störungen in der Produktionskette. Dieser ist gegenwärtig nur schlecht skalierbar und geht mit einer hohen Arbeitsplatzbelastung und unter Umständen einer Einschränkung der Arbeitssicherheit einher. Der Unternehmer möchte den Prozess ersetzen oder zumindest teilweise automatisieren und wendet sich zu diesem Zweck an einen Forschungsdienstleister. Gemeinsam erarbeiten sie ein robotisches Konzept und testen dieses unter kontrollierten Bedingungen, um es schließlich im Unternehmen einzuführen.
Wichtig ist, dass bei der Beauftragung eines solchen Projekts der Forschungscharakter zum Ausdruck kommt und die Arbeitsschritte, die Ergebnisse und vor allem die geleisteten Stunden der beteiligten Mitarbeiter nachvollziehbar erfasst werden. Diese Dokumentation erfolgt im Idealfall digital und ist so angelegt, dass sie auch nach fünf Jahren bei einer Nachprüfung plausibel und nachvollziehbar ist. Empfehlenswert ist zudem, die beteiligten Wissenschaftler zur Forschungszulage und den Anforderungen zu schulen und Prozesse zur Dokumentation von Arbeitsschritten und Arbeitszeiten zu etablieren.