Schutz für Kopf, Oberkörper, Arme
Für die Fälle, in denen Kontakte oder Berührungen erlaubt sind, dürfen die wirkenden Kräfte bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Diese werden im Rahmen von Kontaktkraftmessungen, die zu den Sicherheitsmaßnahmen bei der Kollaboration zwischen Mensch und Maschine zählen, verifiziert. Dabei liegt das Augenmerk vor allem auf den Risikobereichen Kopf, Oberkörper und Arme des Menschen. Am Kopf sind maximal eine Stoßkraft von 90N und eine Flächenpressung von 20N/cm² zugelassen, das entspricht den medizinisch-biomechanischen Anforderungen aus den BG/BGIA-Empfehlungen für die ‚Gefährdungsbeurteilung nach Maschinenrichtlinie – Gestaltung von Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern‘. Um die Risiken von Verletzungen zu vermindern, werden in den Empfehlungen verschiedene Maßnahmen aufgezeigt.