Sicherheitszertifizierungen für den Robotereinsatz
Berühren ja, verletzen nein
Die Frage nach der Sicherheit spielt für die Umsetzung von Mensch/Roboter-Kollaborationen eine entscheidende Rolle. Auf dem Weg zur obligatorischen CE-Kennzeichnung gibt es bei Robotern Unterschiede zu anderen Maschinen. Denn unter Umständen gilt es, Kollisionen zwischen Mensch und Maschine bei der sicherheitstechnischen Betrachtung zu berücksichtigen. Bei der Prüfung der auf den Menschen einwirkenden Kräfte, und um Verletzungen auszuschließen, spielt ein neues Kollisionsmessgerät eine zentrale Rolle.
Die Effizienz von Roboterapplikationen steigt, je enger Mensch und Maschine zusammenarbeiten, stellt gleichzeitig aber auch höhere Anforderungen an die Sicherheit. (Bild: Pilz GmbH & Co. KG)
Je enger Mensch und Roboter zusammenarbeiten, desto größer die Synergien und Produktionsvorteile. Doch wenn sich Mensch und Roboter einen Arbeitsraum teilen, greifen klassische Schutzprinzipien wie Schutzgitter oder Sicherheitsabstände nicht mehr. Wie lässt sich dann die Sicherheit garantieren? Da Robotersysteme im Sinne der Maschinenrichtlinie unvollständige Maschinen sind, ist im Grundsatz ein Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, an dessen Ende die CE-Kennzeichnung steht. Für detaillierte Sicherheitsanforderungen standen bislang die beiden C-Normen ISO10218 Safety of Industrial Robots Teil 1: Robots und Teil 2: Robot systems and integration zur Verfügung. Die deutschen Fassungen beider Teile sind als EN10218-1:2011 und EN10218-2:2011 veröffentlicht und unter der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet. In der Praxis erwiesen sich die Normen aber als nicht ausreichend, um eine tatsächliche Kollaboration von Mensch und Maschine, bei der sich die jeweiligen Arbeitsräume zeitlich und räumlich überschneiden, sicher umzusetzen. Hier klaffte eine normative Lücke, die sich erst in diesem Frühjahr durch die Veröffentlichung der ISO/TS15066 schließen ließ.