
Die ISO3691-4, „Flurförderzeuge – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 4: Fahrerlose Flurförderzeuge und ihre Systeme“ ist die wichtigste internationale Norm für fahrerlose Transportfahrzeuge (FTF) und -systeme (FTS). Veröffentlicht 2020 gilt sie für Hersteller sowie Betreiber. Sie definiert u.a. die Anforderungen (Performance Levels) an die Sicherheitsfunktionen von FTF und FTS, wie die Einrichtungen für die Personenerkennung, Betriebsarten und das Bremssystem. Darüber hinaus beschreibt sie das Vorgehen zur Risikominderung und Validierung der automatisierten Funktionen, um einen störungsfreien und sicheren Betrieb mobiler Plattformen in ihrer endgültigen Betriebsumgebung zu gewährleisten. Als C-Norm (für spezielle Maschinen oder Maschinengruppen) spielt auch die EN1175 eine Rolle: Sie hat die Sicherheit von Flurförderzeugen mit Blick auf deren elektrische bzw. elektronische Anforderungen im Blick.
Gefährdungen ausschließen
Nach der Norm für Flurförderzeuge müssen Gefährdungen möglichst ausgeschlossen sein, die Verwendung des FTF muss „bestimmungsgemäß“ sein. Zu den signifikanten Anforderungen, die ein Transportsystem erfüllen muss, gehören neben z.B. der elektrischen Sicherheit und der Sicherheit für sicherheitsrelevante Teile des Steuerungssystems auch das Thema Navigation und die Kollisionsvermeidung. Zudem beschreibt die aktuelle Version der ISO3691-4 die geltenden Rahmenbedingungen, um eine höhere Geschwindigkeit des Transportsystems in den sogenannten eingeschränkten Bereichen zuzulassen. In diesem Fall werden eine detaillierte Analyse und Bewertung der Gefahren und die Umsetzung entsprechender zusätzlicher Maßnahmen erforderlich.
Maschinenverordnung für mobile Plattformen
In der EU wird zudem ab Januar 2027 die MVO (Verordnung (EU) 2023/1230) die Anforderungen an autonome mobile Maschinen und Geräte erweitern – genauer: zur „Überwachung mobiler Plattformen aus der Ferne“. Um aus der Ferne Steuerungsaufgaben an einer Maschine zu ermöglichen, müssen autonome mobile Maschinen über eine Überwachungsfunktion verfügen. Diese soll sicherstellen, dass auch von Remote ein sicherer Stopp und Start der mobilen Plattform möglich ist. Ohne diese Funktion, darf die Maschine nicht betrieben werden. Daneben hat die MVO die mobile Plattform selbst im Blick: Beim Steuervorgang des FTF muss der Lenkvorgang – sowohl Richtung als auch Geschwindigkeit – eine Instabilität des Transportsystems und/oder der Ladung vermeiden. Auch ein Ausfall des Lenksystems darf keine Auswirkungen auf die Sicherheit haben.
Sicherheit für Teilnehmer und Flotte
Die Integration mobiler Plattformen in ihre Infrastruktur ist ebenfalls Thema der MVO: Um sicherzustellen, dass Gefahren durch den Einbau berücksichtigt und angemessen behandelt werden, sieht die MVO vor, dass eine Gesamtheit von Maschinen (verkettete Maschinen bzw. hier mobile Plattformen) wie eine Gesamtmaschine betrachtet werden und alle Anforderungen der MVO erfüllen muss. Praktisch betrachtet, sind die Maschinenmodule, sprich FTF, so funktional miteinander verknüpft, dass sich der Betrieb jedes Teilnehmers in der Flotte direkt auf den Betrieb eines anderen auswirkt. Darüber hinaus gibt es oft eine Verknüpfung mit anderen Maschinen, wie z.B Förderbändern. Das macht eine Risikobewertung für das gesamte mobile System erforderlich.















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