Verhandlung
Hier noch ein Tipp aus der anwaltlichen Praxis. Es kommt oft vor, dass in der Verhandlung über den Erwerb einer Anlage oder eines Roboters (mit integrierter Software) allgemein über Haftung und Gewährleistung verhandelt wird. Es kommt dann häufig vor, dass nach wochenlanger Verhandlung plötzlich das Thema Software aufkommt und dann ein separates Dokument mit Softwarebedingungen auf den Tisch gelegt wird. Es ist grundsätzlich möglich, die Gewährleistung und Haftung für Software und Maschinenteile (Hardware) getrennt zu be- und verhandeln. Aus Sicht eines Käufers spielt es allerdings keine Rolle, ob die Maschine wegen eines Softwarefehlers steht oder aufgrund eines mechanischen Mangels. In diesem Fall sollte daher überlegt werden, eine übergreifende Gewährleistungs- und Haftungsregelung sowohl für mechanische Fehler als auch für Softwarefehler aufzunehmen.
Hochachtungsvoll