Kolumne: Robotik, Recht Risiko

Sensible Daten

Und was ist mit dem Datenschutzrecht? Grob gesprochen gilt: Je mehr Mitarbeiterdaten, 1. desto besser zwar die KI-Entscheidung, 2. desto mehr Kopfschmerzen bereitet jedoch die DSGVO. Die Panik des Gesetzgebers vor einer Maschinenherrschaft zeigt sich besonders an Art. 22 DSGVO, der einem teilweisen KI-Verbot gleichkommt. Unbedingt sollte der Arbeitgeber in der Lage sein, nachzuweisen, dass jede einzelne BigData-Anwendung für seinen Betrieb erforderlich ist. Hierin liegt der erste Schritt zur datenschutzkonformen Gestaltung.

Ausblick

Auch wenn beim Einsatz smarter HRM-Software Vorsicht geboten ist, eröffnet der Roboter als Chef doch vielversprechende Optimierungspfade. Es bleibt spannend, welche Best Practice sich hier in Zukunft durchsetzen wird.

Bis dahin verbleibe ich hochachtungsvoll

Ihr

 

David Bomhard

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Noerr LLP
www.noerr.com

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